Sie haben eine Ladung zum Gericht erhalten?

Wenn Sie eine Ladung erhalten haben, müssen Sie schnell reagieren.

Die Ladung stellt die gerichtliche Aufforderung gegenüber dem Angeklagten dar, zur Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen und erfolgt gemäß § 216 StPO schriftlich. Sie enthält das Datum der des Hauptverhandlungstermins und das zuständige Gericht. In diesem Schreiben wird der Angeklagte darauf hingewiesen, dass im Falle seines unentschuldigten Ausbleibens seine Verhaftung oder Vorführung erfolgen wird.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen muss das Gericht Zwangsmittel ergreifen (wie etwa einen Haftbefehl). Allerdings kann es auch ohne Anwesenheit des Angeklagten verhandeln, wenn der Angeklagte darauf in der ordnungsgemäß erteilten Ladung hingewiesen worden ist, dass auch in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann.

Zwischen dem Tag der Zustellung der Ladung und dem Hauptverhandlungstermin dürfen nicht weniger als 7 Tage liegen.

Beauftragen Sie uns mit der verbindlichen Einschätzung Ihres Falls und unsere erfahrenen Strafrechtsanwälte melden sich zeitnah bei Ihnen.