Sie haben eine Polizeiliche Vorladung erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung – meistens mit normalem Brief – als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, ist für Sie der Schock zunächst groß. Unabhängig von dem dort genannten Tatvorwurf, werden Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Muss ich bei der Polizei erscheinen?
  • Muss ich der Polizei etwas schreiben, etwas ankreuzen oder dort anrufen?
  • Muss ich etwas zu dem Sachverhalt oder zu meiner Person sagen?
  • Werde ich gar verhaftet oder zumindest „vorgeladen“, wenn ich nicht kooperiere
  • Wir können Sie beruhigen: Sie machen bitte erst einmal NICHTS.

Wir sind an Ihrer Seite

Wir vertreten Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft und fordern zunächst die Ermittlungsakte an, die uns erst genauen Aufschluss darüber gibt, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird, welche polizeilichen Ermittlungen schon stattgefunden haben, welche möglichen Beweismittel (Zeugen, Fotos, Videos usw.) vorhanden sind und wie insgesamt der „Stand der Dinge“ ist.
Erst wenn wir die Ermittlungsakte erhalten haben, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen ggfls. eine Erklärung (sog. „Einlassung“) gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben.

Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, müssen Sie nicht zur Polizei gehen!

  • … müssen Sie keine schriftlichen Auskünfte erteilen, weder über den Sachverhalt (den Sie teilweise noch gar nicht kennen), noch über Ihre Person!
  • … müssen Sie auch nicht bei der Polizei anrufen, um einen Termin abzusagen oder sich in irgendeiner Form zu erklären oder gar zu entschuldigen!

Wenn Sie ohne anwaltliche Hilfe zur Polizei gehen und dort eine Aussage machen oder wenn Sie eine schriftliche Erklärung abgeben, konnten Sie in der Regel nicht den Sachverhalt überblicken und werden wahrscheinlich falsche oder überflüssige Angaben machen.

Ihre zusammen mit dem Verteidiger abgegebene Einlassung hat in der Regel das Ziel, die Sache zur Einstellung zu bringen. Wenn dies nicht möglich ist, werden wir mit Ihnen in Ruhe besprechen, welche anderen Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung es gibt.

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig bei unseren Fachanwälten für Strafrecht melden und es nicht schon einmal auf eigene Faust versuchen!